Menschlichkeit beim Pflegeumzug rund um Mittweida und Mittelsachsen
Warum wir das Wort Person nicht verwenden
Der Begriff Person halt leider so einen negativen Beigeschmack. Person stammt vom Wort Personal und das ist leider ein nicht sehr schönes Wort. Bei uns sind es nicht einfach nur Personen – bei uns sind sie ein Mensch mit einer Seele – und genauso möchten wir Ihnen begegnen. All das sind Schwingungen die wir weitergeben.
Also weg von der Person – zurück zum Menschen.
Was bedeutet „Pflegeumzug“?
Als Pflegeumzug bezeichnet man den Umzug eines pflegebedürftigen Menschen in eine Pflegeeinrichtung (z. B. Pflegeheim oder betreutes Wohnen) bzw. in eine Wohnung, die an ihre Pflegesituation angepasst ist. Dazu zählen auch beispielsweise Umzug aus dem 4. Stock ins Erdgeschoss – wenn dem Menschen damit eine Erleichterung geschaffen werden kann. Ziel ist es diesen Menschen angemessen zu Versorgen und zu betreuen.
Wer entscheidet über den Pflegeumzug?
Grundsätzlich entscheidet der Pflegebedürftige es selbst. Wenn er dies nicht mehr selbst entscheiden kann, übernimmt ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter diese Entscheidung (im besten Fall übernimmt es die Familie des Menschen).
Wann ist ein Pflegeumzug sinnvoll oder notwendig?
Der Pflegeumzug ist sinnvoll, wenn die häusliche Pflege die Aufgaben nicht mehr bewerkstelligen kann, etwa bei steigender Pflegebedürftigkeit, Überforderung der Angehörigen oder fehlender Barrierefreiheit.
Welche Schritte sind bei der Planung eines Pflegeumzugs wichtig?
Pflegebedarf feststellen (z. B. durch MDK-Begutachtung falls noch kein Pflegestufe vorhanden ist)
Geeignete Pflegeeinrichtung oder Wohnung suchen
Finanzierung klären (Pflegekasse, Sozialamt, Eigenanteil)
Termin vereinbaren mit uns, um ein verbindliches Festpreisangebot zu bekommen.
Beispielsweise werden bei Pflegestufe 1 bis zu 4000 Euro von der Pflegekasse übernommen
Wer trägt die Kosten für den Pflegeumzug?
Wie schon erwähnt übernimmt Ihre Pflegekasse ggf. Teile der Kosten (z. B. Umzugskosten bei notwendigem Pflegeheimwechsel), ansonsten trägt der pflegebedürftige Mensch die Kosten selbst. In manchen Fällen kann das Sozialamt Unterstützung leisten.
Die Pflegekasse übernimmt dabei auch Kosten für Pflegehilfsmittel. Auch übernommen werden Zuschüsse für Wohnraumanpassung.
Pflegegrad und rechtliche Aspekte
Welche Rolle spielt der Pflegegrad / Pflegestufe beim Pflegeumzug?
Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung und beeinflusst somit, welche Einrichtung oder Wohnform finanziell machbar ist.
Muss die Pflegekasse über den Umzug informiert werden?
Ja, die Pflegekasse sollte rechtzeitig informiert werden, damit Leistungen angepasst oder neu beantragt werden können und auch damit die Kosten für den Umzug übernommen werden können
Das größte Thema: Emotionale und soziale Aspekte
Pflegeumzüge sind immer mit sehr vielen emotionalen Aspekten verbunden. Viele Menschen möchten nicht in ein Pflegeheim oder sind noch nicht bereit. Wir als Menschen, die diese Umzüge durchführen können mit dieser schwierigen Situation umgehen und werden es für den Menschen so angenehm wie möglich gestalten (wenn man das Wort „angenehm“ dabei überhaupt benutzen kann).
Menschlichkeit mit uns beim Pflegeumzug
Man kann sicherlich viel Schreiben zu dem Thema. Allerdings ist hier wohl Schweigen (bzw. leise sein) das richtige Gold. Gern unterstützen wir Sie bei dieser emotionalen Aufgabe.